Als Zwischengewinn beschreibt man Zinsertragsanteile, die beim Verkauf von Anteilscheinen zwischen zwei Ausschüttungs- bzw. Thesaurierungsperioden anfallen. Mit Inkrafttreten des Investmentsteuergesetzes am 1.1.2004 entfällt die bis dahin gewöhnliche Zwischengewinnbesteuerung.