Bei Zusatzsicherheiten handelt es sich um Sicherheiten, die gefordert werden, wenn z. B. die Beleihungsgrenzen überschritten sind oder die Bonität nicht reicht. Zu den gebräuchlichsten gehören Zusatzobjekte, Bürgschaften von Banken, vom Arbeitgeber, Mitverpflichtungen von Verwandten, die Abtretung von Ansprüchen aus Risiko- und Kapitallebensversicherungen oder aus Bausparverträgen und auch die Verpfändung von Bankguthaben und Wertpapieren.