Man hat als Finanzierungskunde die Möglichkeit, die Vertragslaufzeit zu verkürzen oder auch zu verlängern (Ratenverlängerung) , besser gesagt das Darlehen unter Einhaltung der Kündigungsfristen frühzeitig zu beenden.
Während der festgelegten Zinsfestschreibungszeit/Darlehenslaufzeit können Sie aufgrund der gesetzlichen Regelungen das Darlehen nach frühestens 3 Monaten mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen und den noch ausstehenden Kreditbetrag zurückzahlen.
Auch während der vereinbarten Laufzeit können sie Teilbeträge zurückzahlen. In solchen Fällen bleibt die monatliche Rate konstant und es verkürzt sich die Laufzeit.
Siehe auch unter Sondertilgung und Sonderzahlung.