Nach Zuteilung aus dem Bausparvertrag vor der ersten Auszahlung gibt es immer die Möglichkeit, den Vertrag noch an sich geänderte Wünsche und Ziele des Bausparers angleichen zu lassen. Vertragsänderungen sind folgendermaßen möglich: Ermäßigung, Erhöhung, Teilung, Tarifvariantenwechsel, Übertragung und Zusammenlegung.