Bei dem Umlageverfahren handelt es sich um eine Finanzierungsart der Sozialversicherung. Finanzierung der laufenden Renten aus laufenden Beiträgen. Überschussbeteiligungen sind hier keine möglich, da nur die gesetzlich vorgeschriebene Schwankungsreserve als Kapital vorhanden ist. Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Beispiel für ein Umlageverfahren.