Unter einer Sozialversicherung versteht man die staatliche Pflichtversicherung zum Schutz der Arbeitnehmer vor den Folgen von Krankheit, Erwerbsminderung, Pflegebedürftigkeit, Betriebsunfällen, Alter und Tod. Sie enthält die Zweige der Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Versicherungsbehörden sind die Arbeitsministerien des Bundes und der Länder und auch die Versicherungsämter und das Bundesversicherungsamt.