Bei der Sondertilgungspflicht handelt es sich um eine zwischen Darlehensnehmer und Darlehensgeber vereinbarte Zahlungen zur Tilgung des Darlehens, die außerhalb der laufenden Raten zu entrichten ist.
Die Pflicht zur Leistung dieser Zahlung hat der Darlehensnehmer. Es existiert im Gegensatz zum Sondertilgungsrecht kein Wahlrecht.