Bei der Sicherungshypothek handelt es sich um eine streng akzessorische Hypothek, die zwingend an ein Bestehen der Forderung gekoppelt ist. Die Sicherungshypothek ist nicht verkehrsfähig und daher ein ungeeignetes Kreditsicherungsmittel. Als Zwangshypothek hat sie eine praktische Bedeutung, die ein Gläubiger (z. B. Handwerker) wegen einer titulierten Forderung gegen den Willen des Eigentümers ins Grundbuch einschreiben lassen kann.