Bei der Schuldübernahme handelt es sich um eine im Einvernehmen aller Vertragsparteien vorgenommene Eintritt eines neuen Darlehensnehmers in einen bereits bestehenden Darlehensvertrag unter zeitgleichem Ausscheiden des bisherigen Darlehensnehmers.
Eine Zustimmung der Bank ist bei der Schuldübernahme zwingend erforderlich. Die Zustimmung wird normalerweise gegeben, vorausgesetzt der neue Schuldner hinsichtlich seiner Bonität mindestens genau so gut steht wie der bisherige Kreditnehmer.