Von einer Immobilie der Sachwert ergibt sich aus dem Bodenwert, dem Wert der Aussenanlage und dem Gebäudewert .
Der Sachwert ist für die meisten Ein- und Zweifamilienhäuser als Grundlage für die Ermittlung des Beleihungswerts entscheidend. Eigentumswohnungen sind nur unter besonderen Voraussetzungen den Sachwertobjekten zuzuweisen.