Das Rücktrittsrecht tritt in Kraft, wenn dem Versicherungsnehmer schon bei der Antragstellung die Versicherungsbedingungen sowohl alle weiteren vom Gesetz vorgesehenen Verbraucherinformationen ausgehändigt wurden. Die Rücktrittserklärung ist binnen 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins schriftlich einzureichen bei der Versicherung.