Der Kunde trägt bei Restwertverträgen das Gebrauchtwagenrisiko. Das heisst, das Fahrzeug wird am Vertragsende geschätzt auf Basis der Einschätzungen zum Beispiel von DEKRA oder TÜV. Es findet eine Gegenüberstellung zwischen dem Schätzwert und dem Restwert statt. Diese Vertragsart wird seitens der Leasinggesellschaften nicht angeraten.