Ein Ratenverzug liegt dann vor, wenn der Darlehensnehmer seinen laufenden Tilgungs- und Zinsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommt. Wenn er also mit seinen Raten in Verzug kommt, wird ein Verzugsschaden berechnet. Die Höhe des Verzugsschadens orientiert sich an dem Bruttosollzinssatz.