Ein bereits angespartes Bausparguthaben kann auf einzelne Teilverträge aufgeteilt werden, im gleichen Verhältnis der gesamten Bausparsumme. Die dann bis dato erzielte Bewertungszahl, sowie der Bewertungszahlzuwachs bleiben dabei für alle Teilverträge identisch. Die Zuteilungsaussichten für die Teilverträge verändern sich also auch nicht.