Es gibt die Möglichkeit, das bisher angesparte Bausparguthaben beliebig, also nicht zwangsläufig im Verhältnis der Bausparsummen, auf mehrere Teilverträge aufzuteilen. In Verbindung mit der nichtproportionalen Teilung ist auch die Änderung von Bewertungszahl und damit auch der Zuteilungsaussicht für die einzelnen Teilverträge zu sehen. Für jeden Teilvertrag wird die Bewertungszahl neu berechnet. Die nichtproportionale Teilung ermöglicht dem Bausparer eine beschleunigte Zuteilung eines Teilvertrages.