In der Makler- und Bauträgerverordnung werden die Pflichten von Maklern und Bauträgern geregelt und sie enthält Vorschriften zum Schutz von Erwerbern von Eigenheimen. Zum Beispiel regelt die MaBV, unter welchen Voraussetzungen ein Bauträger den vereinbarten Kaufpreis vom Erwerber ganz oder in Raten verlangen kann. Siehe hierzu auch unter Freistellungserklärung.