Bei der Kreditfähigkeit spricht man von der Fähigkeit, rechtsgültig einen Kreditvertrag abschliessen zu können. Voraussetzung für die Burteilung der Kreditfähigkeit ist die Rechts- und Geschäftsfähigkeit. Alle Natürlichen Personen mit Vollendung der Geburt sind rechtsfähig. Geschäftsfähig sind prinzipiell alle natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.