Für die Führung von Konten können die Kreditinstitute Kontoführungsgebühren berechnen. Diese in der Regel quartalsweise oder monatlich zu entrichtenden Entgelte finden vereinzelt auch bei Baudarlehen Anwendung.
Da Kontoführungsgebühren nicht Gegenstand des Effektivzinssatzes nach Preisangabeverordnung sind, sollten sie beim Angebotsvergleich auch diese Position hinterfragen.