Bei Kommunaldarlehen handelt es sich um Kredite, die an Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Bund, Gemeinden und Länder) gewährt - echte Kommunalkredite - oder durch diese verbürgt - unechte Kommunalkredite - werden.
Normalerweise ist die Bonität der Schuldner tadellos, sie haften mit ihrem gesamten Vermögen und mit dem Steueraufkommen, deswegen werden Kommunaldarlehen meist blanko, also ohne Sicherheitenstellung gewährt.