Bei einer Kapitalversicherung mit weniger als 12 Jahren Laufzeit obliegen die Zinserträge der Kapitalertragsteuer. Wenn ein Versicherungsnehmer die Lebensversicherung vor Ablauf von 12 Jahren kündigt, so wird die Steuer vom Versicherungsunternehmen einbehalten und unverzüglich an das Finanzamt abgeführt.