Als Gesamtschuldner haften mehrere Darlehensnehmer eines Darlehens. Jeder einzelne Gesamtschuldner ist unabhängig vom anderen zur vollen Zahlung verpflichtet. Die Bank ist hierbei in der Wahl des von ihr in Anspruch genommenen Gesamtschuldners frei, sie darf die Leistung allerdings nur einmal verlangen. Der Schuldner, welcher die Zahlung gegenüber der Bank geleistet hat, kann allerdings von den anderen Schuldnern Ausgleich verlangen.