Bei den Geldbeschaffungskosten handelt es sich um Kosten, die im Zusammenhang mit der Aufnahme von Finanzierungsmitteln entstehen. Hierzu gehören Provisionen an Vermittler, Notargebühren, Gutachterkosten, Abschlußgebühren usw.. Häufig werden die von der Bank direkt erhobenen Kosten bei erster Teilauszahlung vom nominalen Auszahlungsbetrag abgezogen.