Den Vorschriften des Versicherungs-Aufsichtsgesetzes unterliegt die Geldanlagenpolitik der Lebensversicherungsunternehmen. Bei der Kapitalanlage werden weitestgehend viel Sicherheit, Liquidität, Rentabilität und angemessene Mischung und Streuung verlangt. Als favorisierte Anlageformen werden Schuldscheindarlehen an Bund, Gemeinden, Gemeinden und Industrieunternehmen, festverzinsliche Wertpapiere, Hypothekendarlehen sowie Aktien als auch Grundbesitz angesehen. Ein Träuhänder kontrolliert, ob die Vermögenswerte ordnungsgemäß angelegt werden.