Bei der flexiblen Altersgrenze spricht man von der Möglichkeit der vorzeitigen Vertragsauflösung bei Lebensversicherungen innerhalb der letzten drei Jahre, oft auch der letzten fünf Jahre vor Vertragsablauf. Es wird das volle Deckungskapital zzgl. Schlussüberschussanteile ausgezahlt. Allerdings fällt der auszuzahlende Betrag aufgrund des Zinseffektes zwangsläufig geringer aus als bei regulärer Ablaufleistung.