Von den Beitragseinnahmen aus den Verträgen zur Feuer- sowie Betriebsunterbrechungsversicherung haben die Versicherungsunternehmen den Ländern die sogenannte Feuerschutzsteuer zu bezahlen. Dies gilt ebenso für die Verbundene Hausratversicherung und die Verbundene Wohngebäudeversicherung, wenn das Feuerrisiko mitversichert ist. In derartigen Fällen unterliegen bei Gebäudeversicherungen 25 Prozent und bei Hausratpolicen 20 Prozent des Versicherungsbeitrags der Feuerschutzsteuer.