Zugeflossene ordentliche sowie außerordentliche Erträge werden während eines Geschäftsjahres ausgeschüttet . Ordentliche Erträge resultieren aus steuerpflichtigen Zuflüssen aus Zins-, Miet- und Dividendeneinnahmen inkl. der anrechenbaren Steuern. Außerordentliche Erträge resultieren aus Veräußerungsgewinnen. Der Teil der Ausschüttung, der aus außerordentlichen Erträgen besteht, kann steuerfrei vereinnahmt werden.