Zu Elektronischer Geldtransfer, Elektronischer Zahlungsverkehr das Synonym: Papierlose Transaktion zwischen Konten und Unternehmen über ein Computer-Netzwerk (hier wird das Versenden von Schecks ersetzt). Bei diesem Verfahren ermächtigt der Kunde ein Finanzinstitut, von einem Konto Geld abzubuchen um dieses einem anderen Konto gutzuschreiben. Elektronisch wird diese Lastschrift dem kartenausgebenden Institut zur Einlösung vorgelegt. Gegenüber der Akzeptanzstelle besteht keine Zahlungsgarantie und die Bank kann die Auszahlung an das Geschäft bei fehlender Kontodeckung ablehnen. Dabei werden die elektronisch aufgezeichneten und übermittelten Zahlungsdaten von den Beteiligten an Stelle von Bargeld als Zahlungsmittel angenommen.