Von verschiedenen Einkommensgrenzen hängt die Gewährung der Wohnungsbauprämien und der Arbeitnehmersparzulage ab. Bei der Wohnungsbauprämie lautet diese Grenze 51.200 Euro (Verheiratete) und 25.600 Euro (Alleinstehende). Bei der Arbeitnehmersparzulage beträgt diese Grenze 17.900 Euro (Alleinstehende) und 35.800 Euro (Verheiratete).