Der Begriff Eigenbedarf wird vor allem im Mietrecht verwendet. Vermieter haben nämlich nur unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Mietvertrag zu kündigen. Eine Option ist dabei die Kündigung wegen Eigenbedarfs. Möchte ein Vermieter also selbst in die jeweilige Wohnung einziehen oder direkte Verwandte einziehen lassen, ist eine Kündigung im Rahmen der jeweiligen Kündigungsfrist zulässig.