Durch das Abschließen eines Bausparvertrages und den damit verbundenen regelmäßigen Sparleistungen erlangt ein Bausparer, vorbehaltlich einer Beleihungs- und Bonitätsprüfung, einen Rechtsanspruch auf ein zinsgünstiges Bauspardarlehen mit festem Darlehenszins während der kompletten Laufzeit.