Der Begriff Courtage wurde früher häufig für die Maklerprovision verwendet, die bei der Vermittlung einer Immobilie durch einen Immobilienmakler anfällt. Auch heute ist die Bezeichnung durchaus noch geläufig, wird jedoch hauptsächlich nur noch von Fachleuten genutzt. Bei Mietverträgen ist die Provision auf maximal 2 Nettokaltmieten begrenzt, wohingegen für den Immobilienverkauf keine Obergrenzen existieren. In der Praxis orientieren sich die Beteiligten jedoch häufig an üblichen Provisionssätzen, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Eine Courtage muss nur dann gezahlt werden, wenn auch tatsächlich ein Maklervertrag zustande gekommen ist.