Bei dem Bruchteilseigentum handelt es sich um ein Eigentum an einer Sache, das mehreren Eigentümern nach Bruchteilen zusteht, wobei jedem Miteigentümer ein ideeller Anteil zusteht. Jeder Eigentümer kann über seinen Teil frei verfügen, allerdings kann Leistung nur an alle Eigentümer zusammen gefordert werden.
Siehe auch unter Sondereigentum, bzw. Gemeinschaftseigentum.