Vor Emission eines Wertpapiers ist ein Börsenprospekt mit allen gesetzlich verordneten und erforderlichen Informationen wie Nennbetrag, Angaben über den Emittenten, Verwendungszweck sowie die Emissionsbedingungen zu veröffentlichen. Die Publikation ist Voraussetzung für die Zulassung des Finanzproduktes. Ausgeschlossen werden von dieser Publikationspflicht in Zukunft kleinere und mittlere Unternehmen (KMU's) bei Angeboten von Wertpapieren in Höhe von weniger als 2,5 Millionen Euro pro Jahr (Beschluss der Europäischen Finanzminister vom 5. November 2002).
Sollte dennoch eine Publikation notwendig sein, kann das betreffende Unternehmen auf den Geschäftsabschluss verweisen bzw. der Inhalt des zu veröffentlichenden Papiers darf den Möglichkeiten eines kleineren Emittenten angeglichen werden.
Außerdem dürfen Börsenprospekte zukünftig beim Angebot von Wertpapieren oder ihrer Zulassung zum Handel in mehreren Mitgliedsstaaten angewendet werden. Auch bei Fonds, welche mit Ausnahme von Exchange Traded Funds (ETF) nicht an der Börse gehandelt werden, existiert für die Fondsgesellschaft die Verpflichtung einer Prospektveröffentlichung in deutscher Sprache. Die Angaben müssen dem Anleger einen weit reichenden Einblick in Anlageausrichtung, Kostenstruktur und Risikopotenzial verdeutlichen.