Wenn der Kunde zum Beispiel eine Überweisung in Form eines Beleges in der Bankfiliale zur Bearbeitung aufgibt, spricht man von einem "beleghaften Zahlungsverkehr".
Der beleglose Zahlungsverkehr ist dazu das Gegenstück, der meist auch für den Kunden kostengünstiger ist. Bei der zweiten Form werden die Daten elektronisch an die Bank weitergeleitet.