Bei den Bauleistungen handelt es sich um alle Arbeiten, die zur Erstellung, Instandhaltung, Veränderung oder Beseitigung einer Immobilie durchgeführt werden. Sie lassen sich dabei sowohl durch einen Bauunternehmer als auch in Eigenleistung vollziehen und werden in §48 Abs. 1 S3f EstG definiert. Eine Aufzählung konkreter Bauleistungen findet sich zudem in der Baubetriebe-Verordnung.