Bei einer Bank handelt es sich um ein Kreditinstitut. Dienstleistungen für den Zahlungs-, Kredit- und Kapitalverkehr werden hier kostenpflichtig angeboten.
Nach § 1 KWG (Kreditwesengesetz) ist ein Kreditinstitut gesetzlich definiert als ein kaufmännisches Unternehmen, welches Bankgeschäfte ausübt.
Je nach Bankenmodell bebefasst man sich dort mit der Verwaltung von Spareinlagen, der Vergabe von Krediten oder dem Handel / der Verwahrung von Wertpapieren. Bei einer Universalbank wird alles angeboten.