Anzeigepflicht sagt aus, dass nach dem Versicherungsvertragsgesetz der Versicherungsnehmer bei Abschluß eines Versicherungsvertrages sämtliche ihm bekannten Umstände, welche für die Übernahme der Gefahr durch die Versicherung bedeutend sind, die Versicherung zu informieren.
Die Anzeigepflicht bezieht sich auf den derzeitigen Gesundheitszustand und deshalb auf die Mitteilung von aktuellen und auch zurückliegenden Krankheiten. Wenn Sie bei Vertragsabschluß gravierende Krankheiten nicht richtig angeben oder diese gar ausschweigen, wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt.
Besonders umfangreich sind hier die Fragen des Versicherers auf den Antragsformularen für Lebensversicherungen, private Krankenversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen.