Bei einer Abtretung handelt es sich um eine Übertragung von Rechten und Forderungen vom bisherigen Gläubiger (Zedent) auf einen neuen Gläubiger (Zessionar) durch einen Vertrag.
Möglichkeiten der Abtretung:
Abtretung einer Grundschuld. Bei Umschuldungen ist die Abtretung einer Grundschuld besonders entscheidend. Zugunsten des neuen Darlehensgebers erübrigt sie die Eintragung einer neuen Grundschuld im Grundbuch. Hierfür ist jedoch die Voraussetzung, dass die Bedingungen der abzutretenden Grundschuld den Anforderungen des neuen Gläubigers entsprechen (Zinssatz, Nebenleistungen, Vollstreckbarkeit). Eine Teilabtretung von Grundschulden ist auch möglich.
Abtretung von Ansprüchen und Rechten aus Lebensversicherungen sowie Bausparverträgen (Tilgungsaussetzung).