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Finanzlexikon

Abgeltungssteuer

Bei der Abgeltungssteuer handelt es sich um einen einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer), der ab Januar 2009 für Zinsen, Dividenden und Erlöse aus Wertpapierverkäufen gilt. Die Bank führt dann den jeweiligen Betrag direkt an das Finanzamt ab.

Die Abgeltungssteuer löst die Spekulationsfrist und das Halbeinkünfteverfahren ab.

Alle Wertpapiere sowie Geldanlagen, die ab 2009 gekauft werden, obliegen dieser neuen Steuerpflicht. Hierbei gilt: je höher der persönliche Steuersatz, desto größer die Ersparnis. Wenn Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt, können Sie sich die zuviel entrichteten Beträge über die Steuererklärung gegenrechnen lassen.

 

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