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Ab sofort: Neubauförderung der KfW startet wieder

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Ende letzten Jahres stoppte die KfW neben dem Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (297, 298) auch die Förderung zum genossenschaftlichen Wohnen. Grund war die Ende 2023 verhängte Haushaltssperre als Folge des Urteils des Bundesgerichtshofes zum Aussetzen der Schuldenbremse. Jetzt ist eine Antragstellung wieder möglich. Unsere Redakteurin Bettina Martins-Brünslow weiß alle Neuigkeiten und Details.

„Klimafreundlicher Neubau“ wieder aufgenommen

Seit dem 20.02.2024 können wieder Anträge für das KfW-Programm 297, 298 „Klimafreundlicher Neubau“ gestellt werden. Die Bundesregierung hat den Haushalt neu strukturiert und hält entsprechende Fördermittel bereit. Die Kreditförderung beantragt ihr über eine „sogenannte durchleitende Bank“, meist eure Hausbank. Anträge werden also nicht direkt bei der KfW eingereicht.

„Förderung für genossenschaftliches Wohnen“ angelaufen

Auch die „Förderung für genossenschaftliches Wohnen“ (134) stellte die KfW Ende letzten Jahres vorübergehend ein. Mit dem 20.02.2024 wurde das Programm wieder aufgenommen, sodass ihr die Fördermittel wieder beantragen könnt.

Zuschuss für „Barrierereduzierung“ bis zu 6.250 €

Die finanziellen Mittel für den Zuschuss „Barrierereduzierung Investitionszuschuss“ (455-B) waren im letzten Jahr ausgeschöpft. Nun stehen wieder neue finanzielle Mittel zur Verfügung. Werden durch einen Umbau eurer Immobilie Barrieren abgebaut, beispielsweise breite Türen montiert oder eine ebenerdige Dusche installiert, erhaltet ihr einen Zuschuss von bis zu 6.250 €. Den Antrag für den Zuschuss reicht ihr direkt bei der KfW über das Zuschussportal ein.


Ob eine KfW-Förderung auch für euch infrage kommt?

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