Nachdem die KfW mit dem Jahreswechsel bereits Förderprogramme eingestellt oder angepasst hatte (Dr. Klein berichtete), ging zum 1. März 2023 ein neues Programm an den Start. Redakteurin Bettina holt euch zu den jüngsten Entwicklungen ab.
Klimafreundlicher Neubau: Kreditförderung für Effizienzhaus 40
Die bereits im Voraus angekündigte Förderung steht seit 1. März 2023 jedem zur Verfügung, der einen Neubau plant. Die Anforderungen an das neue Gebäude sind im Vergleich zu vorausgegangenen Förderungen noch einmal drastisch verschärft worden. Dabei gilt unter anderem:
- Der Neubau muss einem Effizienzhaus 40 entsprechen.
- Die Treibhausgasemissionen, auch während der Lebensdauer des Gebäudes, sollen reduziert werden.
- Der Einsatz erneuerbarer Energien wird erwartet.
- Eine nachhaltige Bauweise ist Voraussetzung.
Damit ist der Name Programm: Der Bund setzt im Neubaubereich ganz auf klimafreundliche, energieeffiziente Wohngebäude.
Neubauten wurden bisher im KfW-Programm 261 mitgefördert. Mit dem Start der Förderung Klimafreundlicher Neubau gilt das KfW-Programm 261 nun ausschließlich für Bestandsimmobilien.
Was bietet euch das neue Förderprogramm?
Das Programm wird bei der KfW unter dem Namen Klimafreundlicher Neubau-Wohngebäude (KfW 297, 298) geführt. Die Eckdaten fassen wir für euch zusammen:
- Die Förderung gilt für den Neubau oder Ersterwerb einer Immobilie.
- Ihr erhaltet einen Kredit über 100.000 € oder 150.000 €, abhängig vom erreichten Standard nach Fertigstellung des Gebäudes.
- Den zinsgünstigen Kredit erhaltet ihr ab 0,01 % eff. Jahreszins (Stand: März 2023).
- Die Antragstellung muss, wie üblich, vor dem Beginn der Baumaßnahmen erfolgen.
- Insgesamt stehen 750 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung.
Einen Antrag stellt ihr über eine sogenannte „durchleitende Bank“. Bei Dr. Klein übernimmt das einer unserer Berater vor Ort für euch. Meldet euch dazu einfach bei uns.
Ab Juni: Wohneigentum für Familien
Gleich ab 1. Juni 2023 geht eine weitere Förderung an den Start: Wohneigentum für Familien oder auch „WEF“. Im Gegensatz zum ausgelaufenen Förderprogramm „Baukindergeld“ soll es dieses Mal einen zinsgünstigen Kredit für einkommensschwache Familien geben. Geplant ist die Förderung für Familien mit einem Haushaltseinkommen von maximal 60.000 € plus 10.000 € je Kind, das im Haushalt lebt. Eine Familie mit zwei Kindern darf demnach nicht mehr als 80.000 € verdienen.
Der höchstmögliche Kreditbetrag beläuft sich auf 240.000 €. Für die Förderung stehen laut Bundesbauministerin Klara Geywitz insgesamt 350 Millionen Euro zur Verfügung.
Kommt für euch eine Förderung infrage? Wir prüfen das!
hat als letztes eine Photovoltaikanlage hausgemacht/ seit 2018 bei Dr. Klein/ hat ihr Faible für das Thema Finanzen bei Dr. Klein entdeckt/ liebt die Online-Welt mit all ihren Facetten/ reagiert sich beim Tennis und Nähen ab/ mag Erdbeeren, Superfood und Kartoffelpuffer/ verbringt die Nachmittage beim Playmobil-Hausbau/ möchte auf die Galápagos-Inseln reisen/ Familienmensch