Wenn Sie die Restschuldversicherung gerade erst abgeschlossen haben und Ihre Meinung dann doch ändern, haben Sie üblicherweise eine 30 Tage Zeit den Vertrag zu widerrufen. Hierbei gelten die vereinbarten Bedingungen. Entscheiden Sie sich erst nach Ablauf der 30 Tage gegen die Restschuldversicherung, dann bleibt nur der Weg der Kündigung. Beide Varianten müssen schriftlich erfolgen. In einigen Fällen kann es vorkommen, dass die Gebühren nicht zurück erstattet werden.
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