Eine Restschuldversicherung zahlt Ihre Kreditraten in voller Höhe, wenn es zu einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit gekommen ist, jedoch längstens für ein Kalenderjahr. Die Versicherung muss länger als drei Monate seit Vertragsbeginn laufen, damit diese auch die Raten übernimmt. Tritt eine Arbeitslosigkeit innerhalb der ersten drei Monate ein, werden die Kreditraten nicht übernommen.
Wir vergleichen über 10.000 Tarife, um einen optimalen Versicherungsschutz für Sie zu finden.
Weitere Themen finden Sie in unserem Ratgeber Ratenkredit