Eine Restschuldversicherung zahlt Ihre Kreditraten in voller Höhe, wenn es zu einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit gekommen ist, jedoch längstens für ein Kalenderjahr. Die Versicherung muss länger als drei Monate seit Vertragsbeginn laufen, damit diese auch die Raten übernimmt. Tritt eine Arbeitslosigkeit innerhalb der ersten drei Monate ein, werden die Kreditraten nicht übernommen.
Die Kreditspezialisten von Dr. Klein haben den direkten Draht zu den Banken und finden auch bei niedriger Bonität eine individiduelle Lösung. Sprechen Sie uns gern an – unsere mehr als 290 Berater vor Ort stehen Ihnen an über 200 Standorten zur Verfügung.
Weitere Themen finden Sie in unserem Ratgeber Ratenkredit