Es handelt sich bei einem Bauspardarlehen um ein von den Bausparkassen gewährtes Darlehen, das für wohnwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden muss.
Es ist ein langfristiges Tilgungsdarlehen/Annuitätendarlehen. Der Bausparer muss je nach Tarif 40 Prozent bis 50 Prozent der Bausparsumme ansparen und bekommt dann - sofern der Bausparvertrag schon zuteilungsreif ist - ein Bauspardarlehen von entsprechend 60 Prozent bzw. 50 Prozent.
Der relativ günstige Darlehenszinssatz ist der Vorteil von Bauspardarlehen, allerdings wird auch das Bausparguthaben während der Ansparphase nur gering verzinst. Außerdem sind Bauspardarlehen je nach Tarif überwiegend innerhalb von 12 Jahren zurückzuzahlen, so dass der Tilgungssatz - und somit auch die monatliche Belastung - sehr hoch ist.
Die Bausparkasse trägt als Sicherheit für ihr Darlehen ab einer bestimmten Summe im Grundbuch eine Grundschuld ein, vorwiegend jedoch im Rang nach anderen langfristigen Realkrediten.
Wenn ein Bausparer eine Zuteilung annimmt, eine positive Beleihungs- und Bonitätsprüfung vorausgesetzt, existiert ein Rechtsanspruch auf ein zinsgünstiges Bauspardarlehen für wohnwirtschaftliche Maßnahmen. Die Höhe des Bauspardarlehens resultiert dabei aus der Differenz zwischen dem Bausparguthaben zum Zeitpunkt der Zuteilung und der Bausparsumme. Der gewählte Darlehenszinssatz für Bauspardarlehen ist über die gesamte Darlehenslaufzeit stabil und verändert sich nicht nach aktueller Marktlage.