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Finanzlexikon

Bauordnung

Was ist eine Bauordnung?

Die Bauordnung, oder das Bauordnungsrecht, wird von den einzelnen Bundesländern in deren Landesbauordnungen geregelt und ist ein Teilbereich des öffentlichen Baurechts. Sie regelt dabei alle Anforderungen, die bei einem Bauvorhaben zu beachten sind. Diese Anforderungen beziehen sich auf das jeweilige Grundstück sowie dessen Erschließung und die Bebauung beziehungsweise die Art der baulichen Nutzung. Die Bedingungen, auf welchen Grundstücken eine Bebauung überhaupt und wenn ja, in welchem Ausmaß erlaubt ist, werden dabei durch das Bauplanungsrecht bestimmt.

Die Anforderung der Bauordnung bezüglich der Bebauung eines Grundstücks, beziehen sich auf folgende Punkte:

  • Die Art der baulichen Nutzung
  • Die Erschließung
  • Die Abstandsflächen
  • Den Nachbarschutz
  • Die Standsicherheit
  • Die Flucht- und Rettungswege
  • Die Versorgung und die Entsorgung
  • Die Stellflächen, Spielflächen und Gemeinschaftsanlagen
  • Die Feuerwiderstandsklassen von Bauteilen
  • Die Eignung von Bauprodukten
  • Das gesunde Wohnen (Kälte-, Wärme- und Schallschutz, Belichtung, Raumhöhen)
  • Die Entwässerung des Grundstücks
  • Die Sicherheit von Baustelle und Bauwerk

Das oberste Ziel der Bauordnung ist, mögliche Gefahren für Leib und Leben abzuwenden und zu vermeiden. Darüber hinaus dient sie dazu, die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten, Schäden an fremden Sachen zu vermeiden und Qualitätsstandards zu setzen.

Trotz der etwas missverständlichen Bezeichnung stellt die Bauordnung allerdings keine bloße Ordnungsvorschrift dar – es handelt sich hierbei um ein formell-materielles Gesetz.

Wofür ist das Bauordnungsrecht zuständig?

Das Bauordnungsrecht ist stets vom Bauplanungsrecht zu unterscheiden, da die Bauordnung in erster Linie der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und der Ordnung von Bauvorhaben dient. Das einzelne Bauwerk mit all seinen Eigenschaften sowie seine Beziehung zur unmittelbaren Nachbarschaft stehen dabei immer im Mittelpunkt.

Wesentliche Funktionen des Bauordnungsrechts sind:

  • Die Gefahrenabwehr im Baubereich: Um Gefahren für Gesundheit und Leben zu vermeiden, stellt das Bauordnungsrecht entsprechende Anforderungen an die Beschaffenheit aller baulichen Anlagen, beispielsweise den baulichen Brandschutz, die Standsicherheit von Gebäuden und die Beschaffenheit von Baumaterialien.
  • Die Gewährleistung, andere gesetzliche Bestimmungen einzuhalten: Erst wenn die Einhaltung aller für das Bauvorhaben einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften gegeben ist, kann eine Baugenehmigung erteilt werden. Dazu zählen auch Vorschriften, die nicht Gegenstand des Bauordnungsrechts sind, beispielsweise die an den baulichen Wärmeschutz. Zur Überprüfung der Einhaltung wird entweder ein Baugenehmigungsverfahren eingesetzt, oder der Bauherr muss diese eigenständig nachwiesen.
  • Die Verhütung von Verunstaltungen: Baugestaltungen, die verunstaltend wirken, sind im Bauordnungsrecht verboten – eine konkrete Beschreibung eventueller architektonischer Ausreißer gibt es allerdings nicht. Sollten die Baubehörden von dieser Befugnis deshalb keinen nachvollziehbaren Gebrauch machen, besteht die Gefahr einer „geschmacklichen Verordnung“.
  • Den Vollzug der Bauzeitplanung: Baugenehmigungen dürfen nur dann erteilt werden, wenn sich das geplante Bauvorhaben und die Festsetzung der Bauzeitplanung mit den jeweils anwendbaren Bestimmungen nicht widersprechen.
  • Die Gewährleistung sozialer Mindeststandards: Auch an Wohnungen und Aufenthaltsräume werden unter dem Gesichtspunkt des Gesundheitsschutzes und der Barrierefreiheit, also der Zugänglichkeit für in ihrer Mobilität Behinderte, Mindestanforderungen seitens der Bauordnung gestellt.

Was ist die Landesbauordnung?

Als Landesbauordnung wird die Bauordnung in den einzelnen Bundesländern bezeichnet. Sie regelt auf Länderebene, wann beispielsweise eine Baugenehmigung nötig ist und was technisch bei einem Bau beachtet werden muss. Da jedes Bundesland eine eigene und individuell festgelegte Landesbauordnung besitzt, können diese in einigen Punkten voneinander abweichen. Daher ist es sehr wichtig, dass Bauherren Kenntnis von der jeweiligen Landesbauordnung des Bundeslandes haben, in dem sie ihren Hausbau planen.

Geht es um Bauvorhaben, ist die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes ein sehr wichtiges Werk, da sie einen Hauptbestandteil des Bauordnungsrechts darstellt. Geht es allerdings um die Frage, auf welchem Grundstück, in welcher Art und mit welchem Ausmaß gebaut werden darf, wird die Antwort durch das Bauplanungsrecht festgelegt. Das Bauplanungsrecht wirkt gleichermaßen zusammen mit den Landesbauordnungen, ist aber wesentlich durch das Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt.

Was regelt das Bauplanungsrecht?

Das Bauplanungsrecht ist ein Teilgebiet des öffentlichen Baurechts und wird dafür eingesetzt, die flächenbezogenen Anforderungen, also die Nutzbarkeit von Grund und Boden, für ein Bauvorhaben zu regeln. Es legt außerdem fest, welche Nutzungen zulässig sind und ob, was, und wie viel überhaupt gebaut werden darf. Es schafft somit die planerischen Voraussetzungen für die Bebauung und die Nutzung einzelner Flächen und Grundstücke. Eine weitere Bezeichnung für das Bauplanungsrecht ist Städtebaurecht.

Darüber hinaus beinhaltet das Bauplanungsrecht die Vorbereitung der baulichen und sonstigen Nutzung von Grundstücken sowie die Ordnung der städtebaulichen Entwicklung der Städte. Wichtige Instrumente dafür sind sowohl der Flächennutzungsplan als auch der übergeordnete Bebauungsplan. Die Gesetzgebungskompetenz für das Bauplanungsrecht haben allerdings nicht die einzelnen Bundesländer inne, sondern der Bund. Im Wesentlichen finden sich Regelungen zum Bauplanungsrecht im BauGB.

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