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Finanzlexikon

Annahmeerklärung

Mit der sogenannten Annahmeerklärung informiert die finanzierende Bank den Antragssteller darüber, dass sie den Darlehensvertrag annimmt und das dazugehörige Darlehen genehmigt. Im Regelfall unterschreibt die finanzierende Bank den Darlehensvertrag separat und schickt den Antragssteller die Annahmeerklärung per Post zu. 

Erst durch eine beiderseitige und schriftliche Willenserklärung ist der Darlehensvertrag, also ein Vertrag über die Gewährung und Rückzahlung einer bestimmten Geldsumme zu vereinbarten Konditionen, rechtskräftig und verbindlich. Daher müssen Bank und den Antragssteller den Darlehensvertrag samt Annahmeerklärung unterschreiben.

Ferner begegnet uns der Begriff im Rahmen des Notartermins, wenn der Notar den Kaufvertrag für das Haus beziehungsweise den Kaufvertrag für die Eigentumswohnung vorliest, der Käufer den Kaufvertrag bereits unterschrieben hat, aber beim Notartermin persönlich nicht vor Ort ist. 

Damit der Kaufvertrag rechtskräftig und verbindlich ist, muss auch der Verkäufer dem Kaufvertrag zustimmen. Dazu ist im juristischen Sinne eine Annahmeerklärung durch den Verkäufer nötig, also eine Willenserklärung gemäß „Ja, ich will den Kaufvertrag annehmen“. Mit seiner Unterschrift dokumentiert der Verkäufer die Willenserklärung und die Annahme des Kaufvertrags. Denn ein gültiger Vertrag setzt sich immer aus einem Angebot plus Annahme zusammen. 

Was steht in der Annahmeerklärung?

Die schriftliche Annahmeerklärung der finanzierenden Bank enthält zunächst Ihre persönlichen Eckdaten, also Name und Anschrift. Ferner finden Sie Informationen über:

  • Darlehenskonditionen wie Nominalbetrag und Zinssatz
  • Aufstellung der Kosten
  • Kontonummer für den Darlehensvertrag
  • Einzugsermächtigung beziehungsweise Schufa-Klausel

Zudem informiert die finanzierende Bank Sie darüber, welche Unterlagen und Sicherheiten gegebenenfalls noch fehlen, damit das Darlehen ausgezahlt werden kann.

Prüfen Sie die Angaben genau. Sollte es Unstimmigkeiten geben, muss eine neue Annahmeerklärung angenommen und ausgestellt werden, damit das Vertragsverhältnis rechtskräftig und verbindlich ist. 

Kann ich oder die Bank de Annahmeerklärung widerrufen?

Grundsätzlich können Sie eine Annahmeerklärung beziehungsweise den Darlehensvertrag innerhalb von zwei Wochen (§ 355 Abs. 2 BGB) ohne Begründung widerrufen. Teilen Sie in Ihrem formlosen Anschreiben aber die Darlehensnummer und das Datum des Abschlusses mit. Die Widerrufsfrist beginnt an dem Tag, wenn der Darlehensvertrag, inklusive der Widerrufsinformationen, bei Ihnen ankommt.

Haben Sie bereits die Darlehenssumme bekommen, müssen Sie dieses innerhalb der von der finanzierenden Bank genannten Frist zurückzahlen. Dies gilt auch für Zinsen, die in der Zeit zwischen Auszahlung und Widerruf angefallen sind.

Ob Sie den Darlehensvertrag auch später noch widerrufen können, hängt unter anderem davon ab, wann Sie ihn abgeschlossen haben. So können Sie beispielsweise Darlehensverträge, die ab dem 21.03.2016 geschlossen wurden, nur ein jahr und 14 Tage nach Vertragsschluss widerrufen (§ 356b Abs. 2 BGB), wenn beispielsweise die Widerrufsinformationen fehlerhaft sind. 

Auch Banken können eine Annahmeerklärung beziehungsweise den Darlehensvertrag widerrufen. Dies ist zum Beispiel dann möglich, wenn mehrere Raten hintereinander nicht bedient werden können oder die finanzierende Bank arglistig getäuscht wurde, zum Beispiel durch falsche Einkommensangaben.

Widerruft die Bank die Annahmeerklärung beziehungsweise den Darlehensvertrag, wird die Restschuld fällig, also der Teil des Immobiliendarlehens, der noch nicht getilgt wurde. Es droht die Zwangsversteigerung der Immobilie und außerdem noch ein Strafverfahren wegen Betrugs.

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