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Ist bei einer Baufinanzierung die Auszahlung ohne Rechnung möglich?

Die Antwort auf die Frage, ob Sie aus der Baufinanzierung eine Auszahlung ohne die Vorlage bestimmter Rechnungen erhalten können, lautet: Jein, es kommt darauf an. Erst mal zur Ausgangssituation: Als Bauherr eines Neubaus erhalten Sie nach und nach Rechnungen von den einzelnen Gewerken oder vom Bauträger für einzelne Bauabschnitte. Das Geld, das Sie sich also für Ihre Baufinanzierung bei der Bank geliehen haben, benötigen Sie deshalb nicht auf einen Schlag, sondern erst nach und nach. Dieses Geld bekommen Sie aber nicht einfach so ausbezahlt, denn im Normalfall ist die Auszahlung dieser Teilsummen an eine Zweckbindung geknüpft.

Das hat folgenden Grund: Insbesondere bei Baufinanzierungen verleihen Banken sehr hohe Summen. Sie möchten deshalb sicherstellen, dass mit dem Geld verantwortungsbewusst umgegangen wird und verlangen normalerweise für jede ausbezahlte Teilsumme eine Sicherheit in Form eines Gegenwerts. Der Bau des Daches beispielsweise schafft einen solchen Gegenwert, weil das Dach ein fester Bestandteil des Hauses ist und erheblich zu seinem Wert beiträgt. Für die Anschaffung neuer Möbel ist die Baufinanzierung hingegen nicht gedacht, denn Sofas, Regale und Schränke bietet einen geringen Gegenwert, vor allem im Laufe der Jahre. Deshalb verlangen Banken in der Regel, dass Sie Nachweise über die Leistungen der einzelnen Gewerke einreichen. Und dann erhalten Sie genau diese Summe ausbezahlt. Die Rechnung vom Möbelhaus lässt sich also nicht ohne Weiteres geltend machen.

Wie funktioniert bei der Baufinanzierung die Auszahlung in Verbindung mit Eigenkapital?

Nun fragen Sie sich vielleicht: Wie finanziere ich dann aber Möbel und andere Gegenstände, die ich für den Einzug ins Eigenheim ja benötige? Vor allem, wenn ich mein ganzes Eigenkapital in die Baufinanzierung gesteckt habe? Das ist eine berechtigte Frage, und vor diesem Problem stehen viele Bauherren. Oftmals besteht die Finanzierung eines Neubaus aus den folgenden drei Geldquellen:

  1. Eigenkapital
  2. KfW-Darlehen
  3. Bankdarlehen

Und in dieser Reihenfolge muss das Geld auch für den Kauf des Neubaus eingesetzt werden: Zu allererst bezahlen Sie das Eigenheim aus Ihrem Eigenkapital. Reicht dieses nicht aus, ziehen Sie als nächstes Geld aus dem KfW-Darlehen, falls Sie eines zur Finanzierung nutzen. Und zuletzt rufen Sie die Summe aus der Baufinanzierung Ihrer Bank ab. Stecken Sie das gesamte Eigenkapital in den Kauf, bleibt logischerweise nichts für andere Kostenpunkte wie den Umzug oder neue Möbel übrig. Ob die Bank Sie sozusagen dazu zwingen kann, Ihr gesamtes Eigenkapital in die Finanzierung zu stecken, ist davon abhängig, über wie viel Eigenkapital Sie insgesamt verfügen. Haben Sie aus Sicht der Bank zu wenig Eigenkapital, wird Sie Ihnen vielleicht gar keine Finanzierung anbieten. Denn Baufinanzierungen ohne Eigenkapital sind zwar möglich, aber an sehr strenge Bedingungen geknüpft, wie beispielsweise ein überdurchschnittlich hohes Einkommen. Haben Sie gerade genug Eigenkapital, um eine Finanzierung zu erhalten, wird die Bank nicht mitspielen, wenn es darum geht, aus dem Eigenkapital etwas für andere Kosten zurückzubehalten. Nur, wenn genügend Eigenkapital aus Sicht der Bank vorhanden ist, um sowohl den Kaufpreis als auch Extras wie Möbel zu stemmen, ist es möglich, einen Teil des Eigenkapitals abzuzwacken.

Wann ist die Auszahlung bei der Baufinanzierung ohne Verwendungsnachweise möglich?

Wenn Ihr Neubau fertig und bezahlt ist und dann immer noch ein Teil der Baufinanzierungssumme übrig ist, dann kann es sein, dass die Bank Ihnen diesen Rest ausbezahlt, ohne dafür einen weiteren Verwendungsnachweis zu verlangen. Dieses Vorgehen ist durchaus üblich. In diesem Fall wären Sie dazu in der Lage, mit dem übrigen Geld ganz unabhängig von der Zustimmung der Bank Einrichtungsgegenstände wie beispielsweise Gartenmöbel zu bezahlen.

Weitaus verbreiteter ist es aber, die übrige Darlehenssumme wieder zurückzugeben. Das kann über zwei Wege geschehen: Viele Banken räumen die einmalige Rückgabe der kompletten, übrigen Summe gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung ein. Oder sie erlauben kostenlose Sondertilgungen in Höhe von 5 Prozent der Restschuld pro Jahr. Wie Ihre Bank mit einem solchen Fall umgeht, sollten Sie deshalb am besten schon bei Vertragsabschluss ansprechen und klären. Es kommt durchaus öfter vor, dass Bauherren die Darlehenssumme zu großzügig ansetzen und dann vor der Frage stehen, was sie mit dem überschüssigen Geld machen sollen. Bei Fragen rund um dieses Thema stehen Ihnen unsere Berater vor Ort gern zur Seite und zeigen Ihnen, welche Vertragsoptionen möglich sind und wie sich die Zinskonditionen dadurch ändern. Denn Extras wie Sondertilgungen schlagen sich auf den Zins Ihrer Baufinanzierung nieder. Lassen Sie sich dazu umfassend beraten, um abwägen zu können, welche Optionen Sie sich offen halten möchten.

Weitere FAQs zum Thema Baufinanzierung allgemein

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