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Ab wann muss ich für ein Darlehen die Raten zahlen?

Ab wann genau Sie beginnen müssen, Ihre Baufinanzierung zurück zu zahlen hängt von mehreren Faktoren ab. Zum einen wird der Start der Rückzahlung davon beeinflusst, ob Sie ein Haus bauen oder kaufen. Zum anderen hängt der Zeitpunkt davon ab, was Sie in Ihrem Kreditvertrag mit der finanzierenden Bank vereinbart haben. Eine pauschale Aussage darüber zu treffen, ist also schwierig. Wir erläutern Ihnen aber die gängigen Arten der Rückzahlung.

Darlehensrückzahlung bei Hauskauf

Wenn Sie ein Haus kaufen, dann lässt sich die Frage nach dem Zeitpunkt der ersten Rate recht einfach beantworten. Denn im Zuge des Hauskaufs wird Ihnen die Summe für das Grundstück und das Haus auf einen Schlag ausgezahlt, sodass Sie die gesamte Summe für die Immobilie zahlen können. Das bedeutet, dass die Ratenzahlung nach der Auszahlung des Darlehens eingeleitet und beginnen wird. Den genauen Zeitpunkt können Sie dem Finanzierungsvertrag Ihrer Bank entnehmen.

Doch es kann auch vorkommen, dass Sie mit der Bank einen abweichenden Termin für die erste Rate vereinbart haben. Daher ist ein Blick in die Vertragsunterlagen ratsam, um auf „Nummer sicher “ zu gehen.

Darlehensrückzahlung bei einem Neubau

Wenn Sie allerdings dabei sind, ein Haus zu bauen oder bauen zu wollen, braucht es etwas mehr Erklärung, um die erste Rate zeitlich einzuordnen. Denn im Zuge eines Hausbaus überweist Ihnen die Bank das Geld häppchenweise je nach Bauabschnitt und nicht in einer großen Summe wie bei einem Hauskauf. Ist beispielsweise die Bodenplatte fertig, überweist die Bank Ihnen oder dem entsprechenden Bauunternehmen Betrag X, ist das Dach fertig, so ist Betrag Y fällig und wird überwiesen.

Meistens ist es so, dass Sie mit der Auszahlung der ersten Teilsumme Ihres Baukredits bereits mit der Zahlung von Zinsen an die Bank beginnen. Das bedeutet für die Zeit zwischen Baubeginn und Einzug eine finanzielle Doppelbelastung für die Bauherren, da häufig noch Miete für die aktuelle Wohnung gezahlt werden muss. Das, was Sie an die Banken während der Bauphase zahlen müssen, sind nur die Zinsen – Sie tilgen also das reine Darlehen während der Bauphase noch nicht.

Beispielrechnung

Nehmen wir an, ein bestimmter Bauabschnitt an Ihrem Haus wurde fertiggestellt. Dafür sind nun 50.000 Euro fällig, die das Bauunternehmen von Ihnen haben möchte. Sie reichen die Rechnung bei der Bank ein und die Bank überweist das Geld an das Bauunternehmen. Dann werden für das ausgezahlte Geld Zinszahlungen fällig – aber nur für diese Teilsumme von 50.000 Euro und noch nicht für den gesamten Darlehensbetrag. In unserem Beispiel zahlen Sie zwei Prozent Zinsen im Jahr. Was genau das für Ihr Portmonee monatlich bedeutet, zeigen wir Ihnen hier:

50.000 € x 2 % Zinsen : 12 Monate = rund 83 € Zinsen pro Monat

Ab dem Zeitpunkt der Auszahlung zieht die Bank also rund 83 Euro Zinsen pro Monat von Ihrem Konto ein. Brauchen Sie im nächsten Bauabschnitt weitere 25.000 Euro von der Bank, werden die Zinsen hierfür dann zu den 83 Euro monatlich addiert. Das geschieht so lange, bis Ihnen die vollständige Darlehenssumme ausgezahlt wurde. Danach beginnen Sie mit der Tilgung – also mit der Rückzahlung des eigentlichen Darlehens. Die Rate, die Ihnen ab diesem Zeitpunkt von Ihrem Konto abgebucht wird, besteht aus einem mit der Bank festgelegten Anteil Tilgung und den (in unserem Fall) zwei Prozent Zinsen.

Bereitstellungszinsfreie Zeit vereinbaren und beachten

Die Bank hält das Geld, das Sie sich von ihr für einen Hausbau leihen, für Sie bereit. In dieser Zeit kann die Bank das Geld nicht anderweitig verwenden oder investieren. Das lässt sie sich in der Regel mit so genannten Bereitstellungszinsen bezahlen. Für die noch nicht abgerufene Darlehenssumme wird dann pro Monat ein bestimmter Zinssatz – beispielsweise 0,25 Prozent – an Bereitstellungszinsen berechnet. Das kann die Kosten für eine Baufinanzierung ziemlich in die Höhe treiben.

Daher ist es wichtig, dass Sie mit der Bank eine bereitstsellungszinsfreie Zeit vereinbaren. Denn dann fallen diese zusätzlichen Zinsen innerhalb von beispielsweise zwölf Monaten nicht an. Das heißt dann aber auch, dass Sie das gesamte Darlehen innerhalb dieser Zeit verbrauchen müssen, sonst fallen ab dem 13. Monat Bereitstellungszinsen an. Das ist vor allem wichtig zu wissen, wenn sich der Bau verzögern sollte. Vereinbaren Sie deshalb auch mit dem Bauträger einen genauen Zeitplan, zu wann welcher Bauabschnitt fertig sein soll. So ersparen Sie sich unnötige Zinszahlungen.

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