Das Grundbuchamt stellt eine Abteilung beim jeweiligen Amtsgericht dar, die das Grundbuch der Region verwaltet. Beim Grundstückskauf, einer Grundschuldeintragung oder Grundschuldlöschung sowie einer Grundstücksteilung kontaktiert der jeweilige Notar das Grundbuchamt, um die Änderungen zu kommunizieren. Darüber hinaus erstellt das Grundbuchamt entsprechende Grundbuchauszüge und erlaubt somit Berechtigten die Einsichtnahme.