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Wie funktioniert die Abrechnung für den Arzt und das Krankenhaus in der PKV?

Die Abrechnung für den Arzt und das Krankenhaus ist in der private Krankenversicherung anders geregelt als in der gesetzlichen Krankenkasse. Wenn Sie sich als Privatpatient behandeln lassen, stellt Ihnen der Arzt seine erbrachten Leistungen in Rechnung. In der gesetzlichen Krankenkasse hingegen stellt der behandelnde Arzt die Rechnung Ihrer Versicherungsgesellschaft aus.

Zur Abrechnung mit Ihrem Arzt können Sie Ihre Arztrechnung:

  • selbst bezahlen und sie anschließend bei Ihrem Versicherer einreichen; Ihre PKV überweist anschließend den vertraglich vereinbarten Betrag auf Ihr Konto zurück
  • unbezahlt an den Versicherer schicken und den Arzt bezahlen, nachdem der Versicherer Ihnen den Betrag erstattet hat
  • unbezahlt an den Versicherer schicken und vom Versicherer begleichen lassen

Bei einem Krankenhausaufenthalt werden die Kosten gegen Vorlage Ihrer Versicherungskarte direkt mit der Versicherungsgesellschaft abgerechnet. Lediglich die Rechnungen des Chefarztes werden an Sie geschickt. Hier funktioniert die Abrechnung genauso wie bei Ihren regulären Arztbesuchen. 

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